Das Projekt wurde im Juli 2019 der kantonalen Ethikkommission Bern zur Zuständigkeitsabklärung unterbreitet.  Die Kommission hat das Vorhaben als 'nicht bewilligungspflichtig' beurteilt, was bedeutet, dass das Vorhaben nicht unter das Humanforschungsgesetzt (Art.2, Abs.1) fällt.  Das Projekt unterliegt demzufolge lediglich dem Schweizerischen Datenschutzgesetz.

 

BASEC-Nummer: Req-2019-00612
 

6. Juli 2019